Vor dem Umzug:
Nach dem Umzug:
Bitte beachten Sie, dass die Ummeldung von Strom, Gas, Fernwärme, etc. beim regionalen Anbieter bei Ein- und Auszug in eine durch uns verwaltete Bestandseinheit durch die IMMO-WEST GmbH erfolgt – Sie haben dahingehend keine weiteren Schritte zu setzen!
Die An- bzw. Abmeldung eines Wohnsitzes hat laut österreichischem Meldegesetz innerhalb von 3 Tagen vor oder nach dem Umzug zu erfolgen. Die Meldung kann bei jedem Magistratischen Bezirksamt in Tirol – unabhängig vom Wohnbezirk – vorgenommen werden und ist kostenlos.
Erforderliche Unterlagen:
Wohnungseigentümer können ihren Meldezettel selbständig unterfertigen. Für sämtliche Mitbewohner (Lebenspartner, Kinder) ist der Wohnungseigentümer Unterkunftsgeber.
Um Ihnen den Umzug möglichst einfach zu gestalten, erfolgt die Ummeldung von Strom- und Gas- bzw. Fernwärmebezug beim lokalen Versorgungsunternehmen bzw. der zuständigen Abrechnungsfirma durch die IMMO-WEST GmbH. Bitte beachten Sie, dass Ihrerseits keine Kontaktaufnahme bzw. Terminvereinbarung mit dem Versorgungsunternehmen notwendig ist!
Zum Procedere: Die Zählerstände zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe/-rückstellung werden in Ihrem Beisein abgelesen und dem Versorgungsunternehmen bzw. der zuständigen Verrechnungsfirma mitgeteilt. Die entsprechenden Vertragsunterlagen werden Ihnen in weiterer Folge direkt zugestellt.
Sollten Sie während der aufrechten Mietdauer das Versorgungsunternehmen wechseln, bedenken Sie etwaige Mindestbindungen und Kündigungsfristen.